Hinter jedem Forderungsverkauf steht ein seit Langem etabliertes Rechtsinstitut des deutschen Zivilrechts: die Forderungsabtretung (Zession). Sie zu verstehen ist für Verkäufer wie Käufer von Forderungen entscheidend.
Definition und rechtlicher Rahmen
Eine Forderungsabtretung ist das Geschäft, mit dem der ursprüngliche Gläubiger (Zedent) sein Recht auf Einziehung beim Schuldner auf einen Dritten (Zessionar) überträgt. Geregelt ist sie in den §§ 398 ff. BGB. Mit dem Abtretungsvertrag tritt der neue Gläubiger vollständig an die Stelle des alten.
Muss der Schuldner zustimmen?
Nein. Das ist die häufigste Frage. Die Forderung kann ohne Zustimmung des Schuldners abgetreten werden, es sei denn, der zugrunde liegende Vertrag enthält ein ausdrückliches Abtretungsverbot nach § 399 BGB. Der Schuldner sollte jedoch über die Abtretung informiert werden: Bis er die Anzeige erhält, kann er mit befreiender Wirkung noch an den alten Gläubiger zahlen (§ 407 BGB).
Der Schuldner behält alle seine Rechte: Er kann dem neuen Gläubiger dieselben Einwendungen entgegenhalten wie dem ursprünglichen, und die Bedingungen der Forderung dürfen sich durch die Abtretung nicht verschlechtern.
Was wird mit der Forderung übertragen?
Sofern nichts anderes vereinbart ist, gehen mit der Forderung auch ihre Nebenrechte über: vertragliche Zinsen, Sicherheiten und Durchsetzungsrechte (§ 401 BGB). Deshalb werden titulierte oder besicherte Forderungen höher bewertet.
Haftet der Verkäufer, wenn der Schuldner nicht zahlt?
Grundsätzlich haftet der Zedent dafür, dass die Forderung im Zeitpunkt des Verkaufs besteht und rechtmäßig ist (Verität), nicht aber für die Zahlungsfähigkeit des Schuldners (Bonität), sofern nicht ausdrücklich anders vereinbart. Anders gesagt: Der Käufer übernimmt das Einziehungsrisiko – genau dafür zahlt er einen abgezinsten Preis.
Stille oder offene Zession?
Bei der offenen Zession wird der Schuldner über den Gläubigerwechsel informiert; bei der stillen Zession bleibt der Wechsel ihm gegenüber zunächst verborgen. Für einen sauberen Verkauf empfiehlt sich in der Regel die offene Zession mit schriftlichem Abtretungsvertrag und Anzeige an den Schuldner.
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Forderungsabtretung in der Praxis
In der Praxis ist der Ablauf einfach: Preis vereinbaren, Abtretungsvertrag mit angehängten Forderungsunterlagen unterschreiben, Preis zahlen und den Schuldner benachrichtigen. Auf debtalia.com/de bringen wir Verkäufer und Käufer zusammen, damit sie direkt und vertraulich abschließen können.