Die Verjährung ist der stille Feind jeder Forderung. Eine Forderung, die verjährt, verliert praktisch ihren gesamten Marktwert, denn der Käufer kann sie gegen den Willen des Schuldners nicht mehr durchsetzen. Wer verkaufen will, sollte die Fristen kennen.
Die regelmäßige Verjährungsfrist: drei Jahre
In Deutschland gilt für die meisten Forderungen die regelmäßige Verjährungsfrist von drei Jahren nach § 195 BGB. Sie beginnt nach § 199 BGB mit dem Schluss des Jahres, in dem die Forderung entstanden ist und der Gläubiger von den Umständen Kenntnis erlangt hat. Eine Rechnung aus 2024 verjährt also grundsätzlich mit Ablauf des 31. Dezember 2027.
Längere Fristen
- Titulierte Forderungen: nach einem rechtskräftigen Urteil oder Vollstreckungsbescheid beträgt die Frist 30 Jahre (§ 197 BGB).
- Grundstücksbezogene Ansprüche und bestimmte andere Ansprüche haben eigene, längere Fristen.
Genau deshalb sind titulierte Forderungen für Käufer so wertvoll: Die 30-jährige Frist gibt ihnen jahrzehntelang Zeit, den Schuldner zur Kasse zu bitten.
Hemmung und Neubeginn
Die Verjährung ist nicht in Stein gemeißelt. Sie wird gehemmt, etwa durch Verhandlungen oder die Zustellung eines gerichtlichen Mahnbescheids (§ 204 BGB). Und sie beginnt nach § 212 BGB neu, wenn der Schuldner die Forderung anerkennt – zum Beispiel durch eine Teilzahlung oder eine schriftliche Bestätigung.
Warum der Zeitpunkt beim Verkauf zählt
Je näher die Verjährung rückt, desto stärker sinkt der Preis, den ein Investor zu zahlen bereit ist. Eine Forderung mit noch zwei Jahren Restlaufzeit ist deutlich attraktiver als eine, die in wenigen Wochen verjährt. Warten Sie daher nicht bis zur letzten Minute.
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Ein Tipp vor dem Verkauf
Versuchen Sie, kurz vor dem Verkauf ein Schuldanerkenntnis einzuholen oder eine kleine Teilzahlung zu erreichen: Beides lässt die Verjährung neu beginnen und erhöht den Wert Ihrer Forderung erheblich. Wenn das nicht gelingt, inserieren Sie trotzdem – aber lieber heute als in einem Jahr.