Hinweis: Dieser Artikel dient nur der allgemeinen Orientierung und ist keine Steuerberatung. Prüfen Sie Ihren konkreten Fall stets mit einem Steuerberater.
Der Verkauf einer Forderung für weniger als ihren Nennwert hat steuerliche Folgen – meist nachvollziehbar und für den Verkäufer oft günstig. Das sind die Kernpunkte in Deutschland.
Unternehmen und Selbstständige: der Verlust ist in der Regel abzugsfähig
Wenn Sie eine Rechnung über 10.000 € für 6.000 € verkaufen, realisieren Sie einen Verlust von 4.000 €. Bei betrieblichen Forderungen ist dieser Verlust grundsätzlich als Betriebsausgabe abzugsfähig, da er aus einer echten, marktüblichen Veräußerung der Forderung entsteht.
Ein Verkauf an einen unabhängigen Dritten belegt die Wertminderung der Forderung objektiv – gegenüber dem Finanzamt oft belastbarer als eine bloße interne Einzelwertberichtigung.
Und die Umsatzsteuer auf der unbezahlten Rechnung?
Achten Sie auf diesen Punkt: Nach § 17 UStG können Sie die Umsatzsteuer berichtigen, wenn eine Forderung uneinbringlich geworden ist. Prüfen Sie den Zeitpunkt: Die Berichtigung sollte vor dem Verkauf der Forderung beurteilt werden. Sobald die Forderung verkauft ist, ändern sich die Voraussetzungen; stimmen Sie das mit Ihrem Berater ab.
Umsatzsteuer auf die Abtretung selbst
Die Übertragung von Forderungen ist ein Finanzgeschäft, das grundsätzlich umsatzsteuerfrei ist. Der Käufer zahlt beim Erwerb der Forderung keine Umsatzsteuer.
Privatpersonen
Bei einer Privatperson, die eine private Forderung verkauft, ist die Differenz zwischen Verkaufspreis und geliehenem Betrag steuerlich meist unbeachtlich; einfache Darlehen an Freunde oder Verwandte unterliegen besonderen Regeln. Bewahren Sie den Darlehensvertrag und die Abtretung als Nachweis auf.
Für den Käufer
Der Käufer wird besteuert, wenn er mehr einzieht, als er bezahlt hat: Diese Differenz ist Ertrag. Bis zur Einziehung entsteht kein steuerbarer Gewinn.
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Praktische Zusammenfassung
Der Verkauf einer uneinbringlichen Forderung bringt nicht nur Geld: Er erlaubt Ihnen, den Verlust steuerlich zu realisieren und den Vorgang abzuschließen. Stimmen Sie die Transaktion mit Ihrem Berater ab, um Umsatzsteuerberichtigung und Abzugsfähigkeit für Ihre Situation zu optimieren.