Inserieren Sie Ihre Forderung oder Ihr Portfolio auf Debtalia und verschaffen Sie sich Liquidität.
Erfassen Sie die Forderung oder das Portfolio mit dem geschuldeten Betrag in 3 Minuten. Kosten: 19,90 € pro Einzelforderung und 69,90 € für Portfolios. Keine Verkaufsprovision.
Debtalia.com wird täglich von Investoren besucht, die Forderungen kaufen möchten. Bieten Sie Ihre Forderung zum Verkauf an und gewähren Sie einen attraktiven Abschlag.
Wenn Ihre Forderung auf Interesse stößt, erhalten Sie womöglich mehrere Angebote. Anwaltskanzleien und Investmentfonds sind die wichtigsten Käufer.
Unbezahlte Rechnungen, geplatzte Ratenzahlungen oder Mietrückstände binden Kapital und kosten Nerven. Statt jahrelang hinter dem Geld herzulaufen, können Sie Ihre Forderung verkaufen und einen Teil des Betrags sofort in bare Liquidität verwandeln. Der Forderungsverkauf ist in Deutschland eine gängige, rechtssichere Praxis, mit der Unternehmen wie Privatpersonen offene Außenstände an spezialisierte Investoren abtreten.
Beim Forderungsverkauf tritt der ursprüngliche Gläubiger seine Forderung gegen ein Entgelt an einen Dritten ab. Rechtlich geschieht dies über eine Forderungsabtretung (Zession) nach §§ 398 ff. BGB. Der Käufer wird neuer Gläubiger und übernimmt das Recht, den geschuldeten Betrag beim Schuldner einzuziehen. Der Verkäufer erhält im Gegenzug sofort einen vereinbarten Kaufpreis, der unter dem Nennwert der Forderung liegt.
Der wesentliche Vorteil: Sie müssen den Ausgang eines langwierigen Inkasso- oder Gerichtsverfahrens nicht mehr abwarten. Das Risiko, ob der Schuldner am Ende zahlt, geht auf den Käufer über.
Es gibt mehrere gute Gründe, warum sich Unternehmen und Privatpersonen für den Verkauf ihrer Außenstände entscheiden.
Der Forderungsverkauf verschafft Ihnen unmittelbar Geld, ohne dass Sie auf einen unsicheren Zahlungseingang warten müssen. Gerade für kleine und mittlere Unternehmen, deren Cashflow unter Zahlungsausfällen leidet, ist das oft entscheidend.
Das Verwalten von unbezahlten Rechnungen kostet Zeit, Personal und Geld. Anwaltsgebühren, Gerichtskosten und ein möglicher Gerichtsvollzieher summieren sich schnell. Wer die Forderung verkauft, überträgt den gesamten Einziehungsprozess dem Käufer.
Forderungskäufer sind Spezialisten für das Beitreiben offener Beträge. Sie kennen die rechtlichen Wege genau und verfügen über die Strukturen, um auch schwierige Forderungen erfolgreich einzuziehen. Was für Sie ein aussichtsloser Fall ist, kann für einen erfahrenen Investor eine lohnende Investition sein.
Ja. Der Forderungsverkauf ist in Deutschland und den meisten Ländern eine völlig legale Praxis. Nach § 398 BGB kann eine Forderung grundsätzlich ohne Zustimmung des Schuldners abgetreten werden, sofern kein vertragliches Abtretungsverbot besteht. Wichtig ist jedoch, dass der Schuldner über den Gläubigerwechsel informiert wird: Bis zur Anzeige der Abtretung kann er mit befreiender Wirkung noch an den ursprünglichen Gläubiger zahlen.
Probleme entstehen nur, wenn einzelne Unternehmen bei der Einziehung zu unlauteren Methoden greifen. Seriöse Forderungskäufer und Inkassodienstleister halten sich an das Rechtsdienstleistungsgesetz (RDG) und die Vorgaben des Gesetzes gegen unseriöse Geschäftspraktiken.
Ja, und das ist ein zentraler Punkt. In Deutschland gilt für die meisten Forderungen die regelmäßige Verjährungsfrist von drei Jahren nach § 195 BGB. Sie beginnt mit dem Schluss des Jahres, in dem die Forderung entstanden ist und der Gläubiger davon Kenntnis erlangt hat. Für titulierte Forderungen – etwa nach einem rechtskräftigen Urteil oder Vollstreckungsbescheid – verlängert sich die Frist auf 30 Jahre (§ 197 BGB).
Die Verjährung lässt sich durch bestimmte Handlungen hemmen oder neu beginnen, etwa durch einen gerichtlichen Mahnbescheid oder ein Anerkenntnis des Schuldners. Lassen Sie Ihre Forderung nicht „einschlafen“: Je näher die Verjährung rückt, desto stärker sinkt der Marktwert. Wenn Sie ohnehin nicht mehr selbst klagen möchten, verkaufen Sie die Forderung, bevor die Zeit gegen Sie arbeitet.
Selbstverständlich. Eine titulierte Forderung – also eine, für die bereits ein Vollstreckungstitel wie ein Vollstreckungsbescheid oder Urteil vorliegt – ist besonders attraktiv für Käufer. Das rechtliche Risiko ist beseitigt, es bleibt nur noch das reine Einziehungsrisiko. Deshalb erzielen titulierte Forderungen in der Regel einen höheren Verkaufspreis.
Sie können übrigens beide Wege parallel gehen: die Forderung zum Verkauf anbieten und gleichzeitig weiter über Anwälte oder ein Inkassobüro geltend machen. Kommt der Verkauf zustande, übernimmt der Käufer das laufende Verfahren.
Die wichtigsten Käufer sind Anwaltskanzleien, Inkassounternehmen und private Investoren beziehungsweise Investmentfonds. Investoren kaufen Forderungen mit dem Ziel, später einen höheren Betrag einzuziehen als sie bezahlt haben. Kanzleien erwerben Forderungen häufig, um sie mit eigenen Mitteln vor Gericht durchzusetzen.
Der Verkauf an solche Käufer ermöglicht es Unternehmen, ihre finanziellen Verbindlichkeiten zu reduzieren und Kapital freizusetzen. Statt eine uneinbringliche Rechnung abschreiben zu müssen, erhalten Sie wenigstens einen Teil des Betrags zurück und minimieren Ihr Ausfallrisiko.
Der Forderungsverkauf bietet sich meist an, wenn alle Möglichkeiten der außergerichtlichen und gerichtlichen Einziehung ausgeschöpft sind oder wenn Sie den Aufwand eines langen Verfahrens vermeiden möchten. Voraussetzung ist, dass die Forderung fällig, durchsetzbar und nachweisbar ist. Forderungen, die noch innerhalb der Zahlungsfrist liegen, lassen sich nicht sinnvoll verkaufen.
Der Preis hängt von mehreren Faktoren ab: der Solvenz des Schuldners, dem Alter der Forderung, der vorhandenen Dokumentation und der Frage, ob bereits ein Titel vorliegt. Als Faustregel empfehlen wir einen Mindestabschlag von 20 % auf den Nennwert, damit das Angebot für Investoren interessant ist. Ältere oder schwer einzutreibende Forderungen erfordern höhere Abschläge.
Der Ablauf ist einfach und transparent. Sie müssen lediglich Ihre Forderung im System erfassen und die im Inseratsprozess abgefragten Angaben ausfüllen. Sobald Ihre Forderung oder Ihr Portfolio auf debtalia.com registriert und aktiviert ist, erscheint sie in der Liste der Forderungen zum Verkauf und wird für die Investoren sichtbar, die täglich nach guten Kaufgelegenheiten suchen.
Der Verkauf ist vertraulich: Es werden keine identifizierenden Angaben zu Ihnen oder Ihrem Schuldner öffentlich angezeigt. Die Unterlagen teilen Sie erst dann, wenn ein interessierter Investor gezielt danach fragt.
Sie müssen Inhaber der Forderung sein, also der Gläubiger mit dem Recht auf Einziehung. Außerdem sollten Sie über Unterlagen verfügen, die die Forderung belegen – etwa Rechnungen, Lieferscheine, Verträge, ein Schuldanerkenntnis oder einen Vollstreckungsbescheid. Je vollständiger die Dokumentation, desto attraktiver ist Ihre Forderung für Käufer und desto besser der erzielbare Preis.
Debtalia.com ist ein Marktplatz, der zwischen Verkäufern und Käufern von Forderungen vermittelt. Die Plattform erhebt keinerlei Provision oder Gebühr auf den Verkauf. Es fällt lediglich eine einmalige Aktivierungsgebühr von 19,90 € pro Forderung und 69,90 € pro Portfolio oder Forderungspaket an. Debtalia bietet einen transparenten, unkomplizierten Ablauf, bei dem sich beide Parteien ohne Zwischenhändler auf den Verkauf und die Abtretung einigen.
Der Forderungsverkauf ist ein legaler, sicherer und schneller Prozess, der Ihnen sofortige Liquidität verschafft – ohne die Kosten und die Unsicherheit eines Gerichtsverfahrens. Wenn Ihnen jemand Geld schuldet, schreiben Sie den Betrag nicht ab: Bieten Sie die Forderung zum Verkauf an und lassen Sie den Markt für sich arbeiten.
Inserieren Sie Ihre Forderung oder Ihr Portfolio auf debtalia.com und erhalten Sie Angebote von Investoren.
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