Die Frage, die sich jeder Gläubiger vor dem Verkauf stellt: Wie viel ist meine Forderung tatsächlich wert? Die kurze Antwort: so viel, wie ein Investor dafür zu zahlen bereit ist. Die lange Antwort hängt von fünf Faktoren ab.
1. Die Solvenz des Schuldners
Das ist der wichtigste Faktor. Eine Forderung gegen ein aktives Unternehmen mit Vermögen ist weit mehr wert als eine gegen eine aufgelöste Gesellschaft oder eine zahlungsunfähige Privatperson. Käufer prüfen den Schuldner vor jedem Angebot: Handelsstatus, Vermögen, laufende Verfahren.
2. Das Alter der Forderung
Je jünger, desto besser. Forderungen unter einem Jahr werden mit kleineren Abschlägen verkauft; nach 2 bis 3 Jahren steigt der Abschlag deutlich. Denken Sie an die Verjährung: In Deutschland gilt für die meisten Forderungen die regelmäßige Frist von drei Jahren nach § 195 BGB.
3. Die vorhandene Dokumentation
Unterschriebene Rechnungen, Lieferscheine, Verträge oder ein schriftliches Schuldanerkenntnis vervielfachen den Wert. Eine Forderung ohne Belege hat praktisch keinen Markt.
4. Ob ein Titel vorliegt
Eine Forderung mit Vollstreckungsbescheid oder Urteil beseitigt das rechtliche Risiko (es bleibt nur das Einziehungsrisiko) und erzielt einen besseren Preis. Manche Investoren bevorzugen dagegen Forderungen ohne Verfahren, um die Durchsetzung selbst zu übernehmen.
5. Der Gesamtbetrag
Sehr kleine Forderungen wecken weniger Interesse (die fixen Einziehungskosten fallen zu stark ins Gewicht), sehr große verkleinern den Kreis möglicher Käufer. Forderungsportfolios erlauben es, kleine Beträge zu bündeln und attraktiv zu machen.
Welchen Abschlag sollte ich ansetzen?
Als Orientierung: junge, belegte Forderungen mit solventem Schuldner, Abschläge von 20–40 %; Forderungen mittleren Risikos, 40–70 %; alte oder schwer einzutreibende Forderungen, Abschläge über 70 % oder Verkauf „auf Angebot“.
Bei Debtalia empfehlen wir immer, mit einem Mindestabschlag von 20 % zu inserieren und den Preis als verhandelbar zu kennzeichnen: Der Markt zeigt Ihnen schnell, ob Ihre Erwartung realistisch ist.
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Die Kosten des Nichtverkaufens
Vergleichen Sie bei der Bewertung immer mit der Alternative: Jahre des Gerichtsverfahrens, Gerichtskosten, Anwälte und die reale Möglichkeit, gar nichts einzutreiben, wenn der Schuldner zahlungsunfähig wird. Ein angemessener Abschlag heute ist meist das bessere Geschäft als eine ungewisse Forderung morgen.