Eines der häufigsten Dilemmas eines Gläubigers: Leite ich zuerst eine Betreibung ein, bevor ich verkaufe, oder verkaufe ich die Forderung, wie sie ist? Es gibt keine einzige Antwort, es hängt von Ihrer Forderung, Ihrer Liquidität und Ihrer Risikobereitschaft ab.
Wie die Betreibung den Wert beeinflusst
Die Betreibung nach dem SchKG beginnt mit einem Zahlungsbefehl. Erhebt der Schuldner keinen Rechtsvorschlag, wird der Zahlungsbefehl rechtskräftig und die Forderung ist faktisch tituliert. Das beseitigt das rechtliche Risiko und erhöht spürbar den Verkaufspreis.
Erhebt der Schuldner Rechtsvorschlag, brauchen Sie die Rechtsöffnung. Mit einer Schuldanerkennung gelingt die provisorische Rechtsöffnung nach Art. 82 SchKG oft rasch.
Aber die Betreibung hat ihre Kosten
- Betreibungs- und Gerichtskosten sowie allenfalls Anwaltshonorare.
- Zeit: Ein bestrittenes Verfahren kann viele Monate dauern.
- Das Risiko, die Kosten trotz Erfolg nicht einzubringen.
- Und am Ende kann der Schuldner trotzdem zahlungsunfähig sein, dann bleibt nur ein Verlustschein.
Was bevorzugen Käufer?
Es gibt einen Markt für beides. Finanzinvestoren bevorzugen meist Forderungen mit rechtskräftigem Zahlungsbefehl oder Verlustschein (begrenztes Risiko, reine Einzugsarbeit). Anwaltskanzleien hingegen suchen oft Forderungen ohne Verfahren: Das Betreiben ist genau ihr Geschäft und ihre Marge. Deshalb werden beide Typen auf Debtalia inseriert und verkauft.
Empfohlene Strategie
Denken Sie daran, dass Sie beides gleichzeitig tun können: die Forderung zum Verkauf anbieten und parallel die Betreibung einleiten oder fortsetzen. Verkaufen Sie vor Abschluss des Verfahrens, übernimmt der Käufer die Betreibung. Und schreitet das Verfahren zu Ihren Gunsten voran, steigt der Verkaufswert.
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Fazit
Ist Ihre Forderung solide und können Sie warten, kann ein rechtskräftiger Zahlungsbefehl den Verkaufspreis erhöhen. Brauchen Sie jetzt Liquidität oder wollen Sie keine Kosten tragen, verkaufen Sie ohne Verfahren: Es gibt Käufer, die sich genau darauf spezialisiert haben. Debtalia verbindet Sie mit ihnen und kauft die Forderung nicht selbst. Weitere Informationen zum Verfahren beim Bundesamt für Justiz.