Mietzinsausstände: wie Sie die Forderung gegen Ihren Mieter verkaufen

05 de October de 2025 Debtalia
Mietzinsausstände: wie Sie die Forderung gegen Ihren Mieter verkaufen

Die Wohnung nach Nichtzahlung zurückzuerhalten ist für einen Vermieter nur die halbe Miete: Die Schuld des Mieters bleibt, Monate an Mietzins, Nebenkosten, Schäden. Sie einzutreiben kann Jahre dauern; sie zu verkaufen, Tage.

Welche Mietschulden kann man verkaufen?

  • Unbezahlter Mietzins für Wohnungen oder Geschäftsräume, mit oder ohne Ausweisungsverfahren.
  • Beträge, die in einem Urteil oder rechtskräftigen Zahlungsbefehl festgehalten wurden.
  • Forderungen gegen Mieter, die bereits ausgezogen, unauffindbar sind oder nur teilweise gezahlt haben.
  • Nebenkosten und vertraglich vereinbarte Ausstände.

Der Vorteil des Vermieters: die Unterlagen

Mietschulden sind meist sehr gut dokumentiert: unterzeichneter Mietvertrag, Aufstellung der bezahlten (und unbezahlten) Mietzinsen, Mahnungen nach Art. 257d OR und oft ein Verlustschein oder rechtskräftiger Zahlungsbefehl. Das macht sie für Käufer attraktiv.

Haben Sie bereits einen Verlustschein gegen den Mieter, ist Ihre Forderung mehr wert: Der Käufer muss nur noch durchsetzen und Einkommen oder Vermögen des Schuldners orten, sobald sich seine Lage bessert.

Warum verkaufen statt selbst durchsetzen?

Weil auch die Durchsetzung kostet: Gebühren, Jahre der Suche, Pfändungen, die manchmal ins Leere laufen. Professionelle Käufer haben dafür spezialisierte Strukturen und können warten, bis der Schuldner wieder auftaucht. Sie hingegen holen heute einen Teil zurück und machen weiter.

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Wie Sie die Mietschuld inserieren

Wählen Sie beim Inserieren Mietzinsausstand als Art der Forderung, geben Sie den geschuldeten Gesamtbetrag, das Jahr und die verfügbaren Unterlagen an (Mietvertrag, Mahnungen, Verlustschein). Das Inserat ist vollständig anonym: Weder Ihr Name noch der des Mieters erscheint öffentlich. Debtalia verbindet Sie mit dem Käufer und kauft die Forderung nicht selbst.

Ein Wort zur Verjährung

Mietzinsforderungen verjähren nach Art. 128 OR in 5 Jahren. Lassen Sie die Forderung nicht schlafen: Eine Anerkennung oder Teilzahlung unterbricht die Frist, aber läuft die Zeit ab, ist die Forderung wertlos. Wenn Sie nicht selbst betreiben wollen, verkaufen Sie, bevor die Zeit gegen Sie arbeitet. Die gesetzlichen Grundlagen finden Sie im Obligationenrecht.

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