Am Ende einer erfolglosen Betreibung erhalten Sie ein Dokument, das viele Gläubiger für wertlos halten: den Verlustschein. Ein Fehler. Der Verlustschein bescheinigt zwar, dass im Moment nichts einzuziehen war, aber die Forderung bleibt bestehen und lässt sich verkaufen.
Was ist ein Verlustschein?
Ein Verlustschein ist die amtliche Bescheinigung, dass eine Betreibung ganz oder teilweise erfolglos blieb. Es gibt den Pfändungsverlustschein (Art. 149 SchKG) und den Konkursverlustschein (Art. 265 SchKG). Er gilt als Schuldanerkennung im Sinne von Art. 82 SchKG.
Warum ein Verlustschein Wert hat
- Die Forderung verjährt erst nach 20 Jahren ab Ausstellung des Verlustscheins (Art. 149a SchKG).
- Für die im Verlustschein festgehaltene Forderung läuft kein Zins gegenüber dem Schuldner, aber die Hauptforderung bleibt vollständig geschuldet.
- Verbessert sich die finanzielle Lage des Schuldners (neue Arbeit, Erbschaft, Immobilie), kann erneut betrieben werden.
Genau darauf setzen professionelle Käufer: Sie erwerben Verlustscheine mit hohem Abschlag und warten geduldig, bis der Schuldner wieder zu Vermögen kommt.
Warum verkaufen statt selbst warten?
Weil das Warten Zeit und Aufwand kostet: Sie müssen die Lage des Schuldners jahrelang überwachen, eine neue Betreibung einleiten und erneut Kosten vorschiessen. Ein spezialisierter Käufer verfügt über Strukturen dafür und kann warten, bis der Schuldner wieder auftaucht. Sie hingegen erhalten heute einen Teil und schliessen den Fall ab.
Wie viel ist ein Verlustschein wert?
Das hängt vom Alter, vom Betrag und vor allem von der realen Aussicht ab, dass der Schuldner wieder zahlungsfähig wird. Junge Schuldner mit Erwerbsaussichten sind attraktiver als solche kurz vor der Pensionierung ohne Vermögen. Die Abschläge sind meist gross, aber ein Verkauf zu 10 bis 30 % ist besser als eine Forderung, die 20 Jahre in der Schublade liegt.
➜ Meinen Verlustschein verkaufen
Ihren Verlustschein auf Debtalia inserieren
Wählen Sie beim Inserieren Verlustschein als Art der Forderung, geben Sie den Betrag, das Ausstellungsjahr und die Art des Schuldners an. Debtalia verbindet Sie mit Käufern, die auf Verlustscheine spezialisiert sind, und kauft die Forderung nicht selbst. Die massgebenden Bestimmungen finden Sie im SchKG (Art. 149 und 149a).