Wenn sich die Ausstände auf Dutzende oder Hunderte belaufen, ergibt es keinen Sinn mehr, ihnen einzeln nachzugehen. Die Lösung, die Banken, Versicherer und Versorger nutzen, ist der Verkauf eines Forderungsportfolios: alle Forderungen bündeln und als einen Block an einen Investor verkaufen. Und das ist nicht nur etwas für Grosskonzerne: Jedes Unternehmen kann es tun.
Was ist ein Forderungsportfolio?
Ein Bündel unbezahlter Forderungen, das als einzelnes Paket verkauft wird: zum Beispiel alle uneinbringlichen Forderungen der letzten 3 Jahre oder alle unbezahlten Beiträge der Kunden eines Fitnessstudios, einer Schule oder eines Dienstleisters.
Vorteile des Verkaufs im Paket
- Ein Absatz für kleine Forderungen, die einzeln niemanden interessieren.
- Ein Preis: Die guten Forderungen ziehen die schwierigen mit.
- Ein Geschäft: ein Vertrag, ein Käufer, eine Zahlung.
- Sofortige Bilanzbereinigung des gesamten Ausstandsblocks.
Wie Sie Ihr Portfolio zum Verkauf vorbereiten
Portfoliokäufer verlangen immer dasselbe: eine zusammenfassende Liste (Betrag, Schuldner, Alter, Stand) und die Belege zu jeder Forderung. Je aufgeräumter die Informationen, desto besser die Angebote. Klassifizieren Sie die Forderungen nach Schuldnertyp (Firmen, Privatpersonen, öffentliche Hand) und markieren Sie, welche einen Verlustschein oder einen rechtskräftigen Titel haben.
Welchen Abschlag trägt ein Portfolio?
Grösser als bei einer Einzelforderung, weil der Käufer Forderungen unterschiedlicher Qualität übernimmt. Aktuelle, dokumentierte Portfolios können für 20 bis 40 % des Nennwerts verkauft werden; ältere oder fragmentierte für weniger. Der Preis ist immer verhandelbar und hängt von der Analyse jedes Investors ab.
Ihr Portfolio auf Debtalia inserieren
Debtalia verbindet Verkäufer und Käufer und kauft die Portfolios nicht selbst. Sie geben die Anzahl der Forderungen im Paket, die Schuldnertypen, den Gesamtbetrag und den geforderten Preis an. An Portfolios interessierte Investoren kontaktieren Sie direkt, um die Details anzufordern und zu verhandeln. Die rechtliche Grundlage für die Bündelabtretung liefern die Art. 164 ff. OR, und zum Betreibungsverfahren informiert das Bundesamt für Justiz.