Einem Familienmitglied, einer Freundin oder einem Bekannten Geld zu leihen ist häufiger, als man denkt, und es nie zurückzubekommen ebenfalls. Die gute Nachricht: Forderungen zwischen Privatpersonen lassen sich verkaufen, genau wie Geschäftsforderungen.
Welche Privatschulden kann man verkaufen?
- Dokumentierte Privatdarlehen (schriftlicher Vertrag).
- Per Überweisung gesendetes Geld mit Verwendungszweck Darlehen.
- Unterzeichnete Schuldanerkennungen.
- Mietzinsausstände eines Mieters.
- Forderungen für Dienstleistungen, die als Einzelunternehmer an eine Privatperson erbracht wurden.
Welche Beweise brauche ich ohne Vertrag?
Das Fehlen eines Vertrags verhindert den Verkauf nicht, mindert aber den Wert. Nützliche Beweise sind: Überweisungsbelege, Kontoauszüge, WhatsApp- oder E-Mail-Verläufe, in denen der Schuldner die Schuld anerkennt, Mahnungen und sogar Zeugen. Ein Tipp: Lassen Sie den Schuldner vor dem Verkauf eine schriftliche Schuldanerkennung unterschreiben; das vervielfacht den Wert der Forderung (und unterbricht die Verjährung nach Art. 135 OR).
Schweizer Gerichte akzeptieren regelmässig Chatverläufe als Beweismittel, insbesondere wenn sie durch Kontobelege gestützt werden, die zeigen, dass das Geld tatsächlich geflossen ist.
Wer kauft Privatforderungen?
Anwaltskanzleien, die Geldforderungen bearbeiten, kleine auf Einzug spezialisierte Investoren und Inkassounternehmen. Sie suchen genau das, was Sie loswerden möchten: mit Abschlag erworbene Forderungen, die sie einzutreiben wissen.
➜ Meine Forderung verkaufen ab CHF 19.90
Der Ablauf auf Debtalia
Inserieren Sie Ihre Forderung für CHF 19.90 mit Angabe von Schuldnertyp, Kanton, Jahr und Betrag. Das Inserat ist anonym: Niemand sieht Ihren Namen oder den des Schuldners. Fragt ein Investor nach mehr Informationen, entscheiden Sie, was Sie teilen, und verhandeln den Preis direkt. Debtalia verbindet Sie mit dem Käufer und kauft die Forderung nicht selbst.
Was es für den Schuldner bedeutet
Nach der Zession muss der Schuldner an den neuen Gläubiger zahlen, zu den gleichen Bedingungen wie zuvor. Für Sie ist die Sache erledigt: Sie kassieren den Preis und müssen niemandem aus Ihrem Umfeld mehr hinterherlaufen, oft die grösste Erleichterung bei Privatschulden. Die rechtliche Grundlage der Abtretung finden Sie in den Art. 164 ff. OR.