Zahlungsverzug ist eines der grössten Probleme für KMU in der Schweiz. Wenn ein Kunde nicht zahlt, verliert das Unternehmen nicht nur den Umsatz: Es verliert Zeit, Ressourcen und Liquidität. Der Verkauf unbezahlter Rechnungen ist eine zunehmend beliebte Alternative zum klassischen Inkasso.
Welche Rechnungen kann man verkaufen?
Jede Rechnung, die fällig und belegbar ist: Warenlieferungen mit unterzeichnetem Lieferschein, Dienstleistungen mit Vertrag oder angenommener Offerte, Werkleistungen, Mietzinsausstände. Ob mit oder ohne bereits eingeleitete Betreibung.
Vorteile gegenüber dem klassischen Inkasso
- Sofortige Liquidität: Sie erhalten den vereinbarten Preis bei Unterzeichnung der Zession, ohne Monate oder Jahre zu warten.
- Keine Verfahrenskosten: Rechtsöffnung und Betreibungskosten sind die Sache des Käufers, wenn er weiterverfolgen will.
- Abschluss: Die Rechnung verschwindet aus Ihren Büchern und Sie verschwenden keine Ressourcen mehr.
- Kein Insolvenzrisiko: Geht der Schuldner morgen unter, ist es nicht mehr Ihr Problem.
Und im Vergleich zum Factoring?
Factoring bevorschusst noch nicht fällige Rechnungen solventer Kunden und verlangt meist die Abtretung des ganzen Debitorenbestands mit laufenden Gebühren. Der Forderungsverkauf hingegen konzentriert sich auf bereits unbezahlte Rechnungen, Fall für Fall, ohne dauernde Bindung. Es sind ergänzende Produkte, keine Ersatzprodukte.
➜ Meine Forderung verkaufen ab CHF 19.90
Wie verkaufe ich eine unbezahlte Rechnung auf Debtalia?
- Erfassen Sie die Forderung mit den Eckdaten (Betrag, Jahr, Art des Schuldners, verfügbare Unterlagen) für einmalig CHF 19.90.
- Ihr Inserat wird vertraulich veröffentlicht: keine Namen, keine identifizierenden Angaben.
- Interessierte Investoren kontaktieren Sie per E-Mail und Sie verhandeln Preis und Zession direkt.
Keine Kommission auf den Verkauf: 100 % des vereinbarten Preises gehören Ihnen. Debtalia ist der Marktplatz, der Sie mit dem Käufer verbindet, kauft die Forderung aber nicht selbst.
Letzter Tipp
Lassen Sie Ihre unbezahlten Rechnungen nicht altern. Mit jedem Monat verliert die Rechnung an Marktwert und nähert sich der Verjährung. Ist der gütliche Weg ausgeschöpft, bieten Sie die Forderung zum Verkauf an und lassen Sie den Markt für sich arbeiten. Informationen zum Betreibungsverfahren finden Sie beim Bundesamt für Justiz.