Zession nach Art. 164 OR: die rechtliche Grundlage des Forderungsverkaufs

27 de February de 2025 Debtalia
Zession nach Art. 164 OR: die rechtliche Grundlage des Forderungsverkaufs

Hinter jedem Forderungsverkauf steht ein seit langem etabliertes Rechtsinstitut des Schweizer Rechts: die Zession (Forderungsabtretung). Sie zu verstehen ist für Verkäufer wie Käufer von Forderungen entscheidend.

Definition und rechtlicher Rahmen

Eine Zession ist das Geschäft, mit dem der ursprüngliche Gläubiger (Zedent) sein Recht auf Einzug beim Schuldner an einen Dritten (Zessionar) überträgt. Massgebend sind die Art. 164 ff. OR. Nach Art. 165 OR ist die Abtretung nur gültig, wenn sie in schriftlicher Form erfolgt.

Muss der Schuldner zustimmen?

Nein. Das ist die häufigste Frage. Die Forderung kann ohne Zustimmung des Schuldners abgetreten werden, sofern nicht Gesetz, Vereinbarung oder die Natur des Rechtsverhältnisses die Abtretung ausschliessen (Art. 164 OR). Der Schuldner sollte aber über die Zession informiert werden: Solange er die Anzeige nicht erhalten hat, kann er mit befreiender Wirkung an den bisherigen Gläubiger zahlen (Art. 167 OR).

Der Schuldner behält alle seine Rechte: Er kann dem neuen Gläubiger die gleichen Einreden entgegenhalten wie dem alten, und seine Position darf sich durch die Abtretung nicht verschlechtern (Art. 169 OR).

Was wird mit der Forderung übertragen?

Sofern nichts anderes vereinbart ist, gehen mit der Hauptforderung auch die Nebenrechte über: aufgelaufene Zinsen, Vorzugs- und Pfandrechte sowie ein allfälliger Verlustschein (Art. 170 OR). Deshalb werden Forderungen mit Sicherheiten oder rechtskräftigem Titel höher bewertet.

Haftet der Verkäufer, wenn der Schuldner nicht zahlt?

Grundsätzlich gewährleistet der Zedent nur den Bestand der Forderung zum Zeitpunkt der Abtretung, nicht aber die Zahlungsfähigkeit des Schuldners, es sei denn, dies wird ausdrücklich vereinbart (Art. 171 OR). Mit anderen Worten: Der Käufer trägt das Einzugsrisiko, und genau deshalb bezahlt er einen reduzierten Preis.

Die Anzeige an den Schuldner in der Praxis

Die Abtretungsanzeige ist der Moment, ab dem der Schuldner an den neuen Gläubiger zahlen muss. Ein einfaches Schreiben mit dem Datum der Zession und den Angaben des neuen Gläubigers genügt. Bewahren Sie eine Kopie der Zustellung auf.

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Zession in der Praxis

In der Praxis ist der Ablauf einfach: Preis vereinbaren, die schriftliche Abtretungserklärung mit den Belegen unterzeichnen, Preis bezahlen und den Schuldner benachrichtigen. Debtalia verbindet Verkäufer und Käufer, damit sie das Geschäft direkt und vertraulich abschliessen können; Debtalia kauft die Forderungen nicht selbst. Weitere Informationen zum Schuldbetreibungs- und Konkursrecht finden Sie beim Bundesamt für Justiz.

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