Ein Titel ist der beste Freund jeder Forderung: Er beseitigt das rechtliche Risiko und erhöht den Verkaufswert deutlich. Der schnellste und günstigste Weg dorthin ist in Deutschland das gerichtliche Mahnverfahren. So läuft es ab.
Schritt 1: der Mahnbescheid
Sie beantragen beim zuständigen Mahngericht einen Mahnbescheid, in der Regel online über das elektronische Mahnverfahren. Das Gericht prüft nicht, ob die Forderung berechtigt ist, sondern stellt den Bescheid dem Schuldner zu. Das ist schnell und kostengünstig.
Schritt 2: die Reaktion des Schuldners
Der Schuldner hat zwei Wochen Zeit, um Widerspruch einzulegen. Legt er Widerspruch ein, geht die Sache ins streitige Verfahren über. Reagiert er nicht, können Sie den nächsten Schritt gehen.
Schritt 3: der Vollstreckungsbescheid
Bleibt der Widerspruch aus, beantragen Sie den Vollstreckungsbescheid. Er ist ein vollstreckbarer Titel – vergleichbar mit einem Urteil – und erlaubt die Zwangsvollstreckung.
Ab diesem Moment ist Ihre Forderung tituliert. Die Verjährung verlängert sich auf 30 Jahre (§ 197 BGB) und der Marktwert für einen Verkauf steigt spürbar.
Was der Titel für den Verkauf bedeutet
Ein Käufer, der eine titulierte Forderung erwirbt, streitet nicht mehr über das Bestehen der Forderung. Es bleibt nur das reine Einziehungsrisiko. Deshalb zahlen Investoren für titulierte Forderungen höhere Preise und geringere Abschläge.
Verkaufen statt selbst vollstrecken
Sie müssen nach dem Titel nicht selbst die Vollstreckung betreiben. Viele Gläubiger verkaufen genau an diesem Punkt: Der Titel ist erwirkt, die Forderung ist maximal wertvoll, und ein spezialisierter Käufer übernimmt die oft langwierige Vollstreckung.
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Fazit
Das Mahnverfahren ist ein einfacher, günstiger Weg, aus einer einfachen Forderung eine titulierte zu machen. Ob Sie danach selbst vollstrecken oder die aufgewertete Forderung verkaufen, bleibt Ihre Entscheidung – beide Wege sind bares Geld wert.